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Coronainformationen vom 23.10.2020

Elterninformation über den Inhalt der aktuellen (vom  22.10.2020) Hygiene-, Präventions- und Verfahrensleitlinien für Gesundheits- und Bildungsbehörden und der Sitzung des Krisenteams der Schule

Für die Durchführung der nach dem Epidemiegesetz erforderlichen Maßnahmen ist ausschließlich die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde zuständig.

 

Schulleitungen und dem Krisenteam kommen hier nur Meldepflicht, die Durchführung koordinierter Erhebungen und Übermittlung der notwendigen Daten (Kontaktdaten, Sitzpläne, Namenslisten…)

Mitteilung an Eltern oder Schülerinne und Schüler über Absonderungsmaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Gesundheitsbehörde.

Bis zur allfälligen Kontaktierung seitens der Gesundheitsbehörde besuchen alle Kinder weiterhin die Schule und verbleiben im Klassenverband.

Ein Covid-19-Verdachtsfall bedeutet nicht, dass automatisch eine Klasse oder die gesamte Schule abgesondert oder geschlossen wird.

Vorgehensweise bei  Ampelschaltung Rot

Solange es möglich ist, werden wir den Betrieb mit MNS aufrechterhalten, hängt natürlich von den Fallzahlen ab und ob noch neue Richtlinien und Maßnahmen über die Bildungsdirektion oder das Bundesministerium kommen.

Die gemischten (AB) Gruppen in D, M, E sollen erhalten bleiben.

Begründung:     Konstante Kleingruppen sind gut eingespielt und routiniert auch in der Arbeit mit Teams.

Gruppengröße und Raumgröße ermöglicht größeren Abstand und somit die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler zumindest in den Gegenständen E, D, M täglich im Haus zu haben. MNS ist bei Rot ohnehin verpflichtend.

Zusammenlegung der Klassen mit dem organisatorischen Aufwand steht in keiner Relation zum Gewinn, weil im Klassenverband der Abstand keinesfalls so gut eingehalten werden kann.

Eine Durchmischung der 3AB und 4AB findet im Schwerpunktunterricht FE und MKT in Kleingruppen ohnehin statt.

Vorbereitung auf mögliche Schularbeiten läuft in Kleingruppen besser.

Fehlende kann man in Kleingruppen über Teams in den Unterricht besser hereinholen.

Umstellung auf Distancelearning und Notbetrieb

Solange wenige Fälle sind, soll der Unterricht in Kleingruppen aufrecht erhalten bleiben. Fehlende Schüler sind über Video in den planmäßigen Unterricht einzubeziehen.

Schüler, für die zuhause keine Unterstützung möglich ist oder jene, die kein stabiles Internet haben,  werden auf Lernstationen in der Schule gesondert betreut.

MNS verpflichtend für alle Personen in der Schule.

BSP entfällt zur Gänze, stundenplanmäßig wird hier eine Betreuungszeit durch die BSP-Lehrpersonen organisiert.

Schüler müssen laut ihrem planmäßigen Unterricht „online anwesend und erreichbar“  sein.

Auf Wunsch gebe ich hier noch die Erklärung zum Sportunterricht bei Orange:

Grundsätzlich ist Sport im Freien oder mit 2m Abstand in den Hallen erlaubt. Umziehen und das Benützen der Umkleideräume sind verboten. Eine Lösung könnte sein, dass an Sporttagen bereits eine bequeme Straßenkleidung (Jogginganzug) mit eventuell kurzen Sporthosen drunter, gewählt wird. Das Ausziehen einer Jacke oder einer Überhose in der Klasse ist erlaubt.

Herzlichen Dank für Ihre Kooperation. Sollten Fragen auftauchen, bitte um Rückmeldung. Es geht nur gemeinsam! Verbringen Sie einige gemeinsame freie Tage und bleiben Sie alle gesund!

Liebe Grüße

Helga Ebner und das Krisenteam der Schule verstärkt durch eine Elternvertreterin

Danke Daniela Venhoda für die Beratung!

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